Solarenergie

Neben zahlreichen Vorteilen hat die Industrialisierung auch nachteilige Beeinträchtigungen der Umwelt bewirkt. Dazu zählen in erster Linie die Verunreinigungen von Luft und Wasser. Die Anreicherung der Luft durch Kohlen- und Schwefeldioxid sowie Stickoxide (Treibhauseffekt, überhöhte Ozonwerte etc.) ist in einem hohen Maße auf die konventionelle Erzeugung von Energie zurückzuführen. Die globale Problematik wird mit dem stetigen Anstieg der Weltbevölkerung mit einer Industrialisierung weiterer Länder vergrößert. Bereits jetzt sind beachtliche Auswirkungen durch das Abschmelzen der Pole, verstärkte Wüstenbildungen und Dürrekatastrophen feststellbar. Wissenschaftler warnen eindringlich vor einer Klimakatastrophe. Vor diesem Hintergrund finden regenerative Energien als weitgehend gefahrlose Alternativen zunehmend ihren Platz in der Energieerzeugung. Insbesondere die enorme und nahezu unerschöpfliche Kraft der Sonne wird dabei zur umweltfreundlichen Gewinnung von Energie genutzt.

Nutzung und Förderung von Solarenergie

Der Anteil der bundesweiten Energieerzeugung durch Solarenergie zeigt einen bemerkenswerten Anstieg. Fotovoltaikanlagen spielen eine immer größere Rolle bei der Stromerzeugung. Das wartungsarme System benötigt keine teure Energiezufuhr. Dadurch kann die Unabhängigkeit von Stromversorgern gefördert und der Strompreis kalkulierbar bleiben. Die bei Lichteinfluss über Solarzellen mit Halbleitern erzeugten Elektronen fließen über elektrische Leitungen ab und werden in Wechselstrom umgewandelt. Aufgrund der Speicherfähigkeit ist eine bedarfsgerechte Verwendung möglich. Durch diese Flexibilität ist die bei Helligkeit gewonnene Energie auch in der dunklen Tageszeit verfügbar. Die technischen Möglichkeiten zur Speicherfähigkeit müssen allerdings noch verbessert werden. Die in privaten und gewerblichen Haushalten dem Erreichen der Speicherkapazität gewonnene Energie muss gesetzlich vorgegeben ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Umdenken in der Bewertung der Energieerzeugung nach dem Unglück von Fukushima

SolarfeldDie Atomenergie wird kritischer als in früheren Zeiten mit unberechenbaren Umweltrisiken in Verbindung gebracht. Einen Meilenstein in dieser besorgniserregenden Gefahrenbewertung stellt das schlimme Ereignis von Fukushima dar. Seit diesen gravierenden Folgen haben sich die Meinungen zur Atomenergie nicht nur in Deutschland sowohl gesellschaftlich als bei politisch Verantwortlichen entscheidend geändert. Der Wunsch und Wille zur Stilllegung von Atomkraftwerken wird seitdem immer eindringlicher. Dies wurde insbesondere durch den Beschluss der Bundesregierung zur Energiewende deutlich. Die Energiesysteme sollen demnach grundlegend verändert werden, um die natürlichen Lebensgrundlagen besser schützen zu können. Neben einer umweltgerechten, effizienten und bezahlbaren Energieerzeugung sollen dabei auch Arbeitsplätze geschaffen werden. Durch eine intensivere Forschung und stattliche Subventionen soll auch das Kosten-/Nutzenverhältnis bei der Gewinnung von Solarstrom durch die weitere Entwicklung der Solarenergie attraktiver werden.

Der zukunftsweisende Reformentwurf des neuen Erneuerbaren Energie Gesetzes

Die Diskussionen und Ergebnisse im Rahmen internationaler Kongresse und Umweltgipfel lassen immer mehr erkennen, dass ein globaler, umfassender Handlungsbedarf zum Umweltschutz notwendig ist. Regenerative Energiequellen wie die Sonnenenergie erhalten einen immer höheren Stellenwert. Der Anteil der erneuerbaren Energien betrug in Deutschland bereits im Jahr 2014 beeindruckende 25,8 Prozent. Es wird davon ausgegangen, dass sich dieser Anteil bis zu Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent erhöht hat. Gemäß der weiterführenden Prognose soll er sich bis zum Jahr 2035 sogar auf beachtliche 55 bis 60 Prozent gesteigert haben. Skeptiker bezweifeln dies noch. Mit ihrem Bekenntnis und Einschätzungen zum Solarstrom hat die Bundesregierung mit dem Entwurf zur geplanten Reform des Erneuerbaren Energie Gesetzes konkrete zukunftsweisende Wege aufgezeigt und Maßstäbe gesetzt. Nach den Planungen der EU-Kommission ist eine Erweiterung des Wettbewerbs erforderlich. Neben neuen Impulsen zur Wettbewerbssteigerung im Bereich von Windkraftanlagen soll auch im Bereich der Solarenergie ein neuer Ausschreibungsmodus für günstige Verbraucherpreise sorgen. Bei großen Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen können die Strombetreiber optional den Strom über Lieferverträge mit Stromhändlern oder per Direktvermarktung an einer Strombörse verkaufen. Die frühere staatliche Einspeisevergütung durch den Staat entfällt damit. Viele Fragen bleiben immer noch offen und zahlreiche Entwicklungsschritte stehen bei der Förderung der Solarenergie noch aus. Die Beschränkung der staatlichen Bezuschussung seit dem Jahr 2014 ist nach wie vor ein Streitthema. Umweltschutz und Energieerzeugung bleiben eine national wie international anspruchsvolle Daueraufgabe für die Politik, Forschung und Wirtschaft. Ob die umstrittene Ausnahmeeinschätzung von US-Präsident Trump mit der kritischen Einstellung zum Pariser Klimaabkommen das ansonsten weltweite Bekenntnis zum Klimaschutz beeinträchtigen wird, bleibt abzuwarten.