Es gibt viele Situationen, in denen es sich lohnt, den Handyvertrag zu kündigen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Ärger über den eigenen Mobilfunkanbieter einfach so groß ist, dass Kunden keine andere Wahl bzw. Option sehen, als die aktuelle Geschäftsbeziehung mit diesem zu beenden. Der Konkurrenzdruck wird zudem immer größer. Es gibt zudem immer konditionsfreundlichere Tarifverträge für Neukunden. Da fällt es gleich doppelt einfach, den Vertrag aufzulösen und im besten Fall sogar das alte Handygerät bzw. Smartphone für ein neues auszutauschen.
Die Zeiten, in denn Sie 24 Monate lang das neue Mobile Phone zusätzlich zu den Tarifgebühren abzahlen mussten, sind überwiegend ebenfalls vorbei. Denn heutzutage kosten Smartphones je nach Hersteller und Funktionsumfang weniger als alte Handygeräte etwa noch vor 20 Jahren – auch dank der Konkurrenz aus Ostasien – sodass Sie die Möglichkeit haben, bereits nach wenigen Monaten ausschließlich die Tarifgebühren zu tragen und Kosten einzusparen.
Setzen Sie einfach die nachfolgend genannten Ratschläge und Tipps in der Praxis um und Sie werden feststellen, dass Sie Ihren Handyvertrag schneller los sind als Sie sich je vorgestellt hätten.
Kündigungsfrist beachten
Das Wichtigste bei der Kündigung Ihres Handyvertrages ist, dass Sie die Fristen einhalten. Viele Mobilfunkanbieter weisen keinerlei bürokratischen Hürden auf, wenn es um den Abschluss von einem Handyvertrag geht. Kundenerfahrungen zeigen allerdings, dass dies häufig nicht der Fall ist, wenn der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung beenden möchte. Stundenlanges Warten und dazugehörige Kosten bei der Hotline, aber auch sich häufig extra naiv anstellende Mitarbeiter verzögerten in der Vergangenheit immer wieder bei vielen Mobilfunkanbietern die Vertragsbeendigung.
Dennoch gilt natürlich auch, dass es positive Beispiele gibt. Denn aufgrund des Konkurrenzdrucks agieren viele Unternehmen inzwischen deutlich kulanter und kompetenter bzw. halten sie sich an die gesetzlichen Vorgaben, die seit 2009 kundenfreundlicher sind.
In Hinsicht auf die Kündigungsfrist gilt, dass Sie bei einer 24-monatigen Vertragslaufzeit mindestens 3 Monate vor Ablauf kündigen müssen, sofern kein außerordentliches Kündigungsrecht besteht. Das kann etwa aufgrund fehlerhafter Vertragsbedingungen, eventuellen Betrugsabsichten des Anbieters, aber auch wegen mangelnder Erbringung versprochener Vertragsleistungen der Fall sein.
Denken Sie dennoch immer daran, dass sich viele Mobilfunkdienstleister in der Vergangenheit deutlich gebessert und gewandelt haben und viele Kunden in ihrem Leben noch keine Probleme mit der Kündigung ihres Vertrages hatten. Dennoch ist die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung in Hinsicht auf die Erfolgsaussichten am relevantesten.
Kündigungsvorlagen nutzen und schriftlich kündigen
Das Internet bietet heutzutage praktisch alle Arten von Hilfestellungen, sodass Sie sich auch in Hinsicht auf die Kündigung von Ihrem Handyvertrag absolut keine Sorgen machen müssen. Es gibt für wirklich jeden Mobilfunkanbieter inzwischen Kündigungsvorlagen bei zahlreichen Portalen – gerade im deutschsprachigen Raum.
Nutzen Sie solche Vorlagen unbedingt, damit es von Seiten des Dienstleisters keine Einwände gegen Ihre Kündigung gibt. Teilweise kosten diese zwar etwas Geld, aber mit Sicherheit nicht mehr als ein paar Euro. Diese Investition kann sich durchaus lohnen, was auch daran liegt, dass solche Portale Ihnen die Möglichkeit bieten, andere Verträge zu kündigen.
Sie sollten bei diesen Anbietern daher am besten ein Konto erstellen – zum Beispiel bei Abo Alarm. So können Sie zukünftig nicht den Handyvertrag dank einer entsprechenden Vorlage super einfach kündigen, sondern zum Beispiel auch den Strom- und Versicherungskontrakt. Sie erkennen gute Kündigungsvorlagen daran, dass die aktuelle Adresse des Mobilfunkanbieters direkt oben angegeben ist und nicht etwa eine alte Anschrift des Kundensupports aufgrund fehlender Datenaktualisierung des Portals.
Ebenso zeichnen sich korrekte Vorlagen dieser Art dadurch aus, dass sie direkt ausgedruckt bzw. online abgeschickt werden können. Ein Muster des abgeschickten Kündigungsschreibens sollten Sie sich natürlich unbedingt aufheben, damit Sie auch während des Zeitraumes der bürokratischen Hürden rund um die Vertragsbeendigung noch wissen, ob Sie korrekte Angaben getätigt haben und der jeweilige Mobilfunkanbieter nicht mit irgendwelchen Tricks einen zweiten Vertrag mit einer 24-monatigen Laufzeit aufzudrücken.
Die richtigen Angaben tätigen in der Kündigungsschrift
Weshalb Sie auch unbedingt eine Kündigungsvorlage nutzen sollten, liegt daran, dass es bestimmte Voraussetzungen gibt, um die Kündigung in Ihrem Interesse vertragsgerecht zu beenden. Da spielt die Formulierung der Kündigung zwar keine so große Rolle, allerdings gilt der Inhalt des Schreibens als rechtlich relevant. So sollten Sie auf jeden Fall bestimmte Angaben zu Ihrer Person in die Kündigungsvorlage eintragen und die relevanten Vertragsdetails erwähnen. Die Angaben, die wirklich wichtig sind, werden nachfolgend übersichtlich für Sie aufgelistet:
- Das aktuelle Datum des Kündigungszeitpunktes, um die Einhaltung der oben erwähnten Kündigungsfrist nachzuweisen.
- Der Name der kündigenden Person, der identisch mit jenem des Vertragspartners sein muss.
- Die Adresse der kündigenden Person, der identisch mit jener des Vertragspartners sein muss.
- Die Nummer des zu kündigenden Vertrages, die in den Unterlagen, die bei Vertragsabschluss zugeschickt wurden, vorzufinden ist.
- Die Mobilfunknummer, die zum jeweiligen Vertrag gehört, damit diese anschließend übernommen oder abgestellt werden kann.
Erwähnen Sie diese 5 Punkte, damit Sie rechtlich auch wirklich abgesichert geht. Es gibt zwar Mobilfunkanbieter, die Kündigungen auch dann als rechtlich korrekt ansehen, wenn sie den einen oder anderen Punkt nicht erwähnen – doch, um die Kündigungsfrist korrekt einzuhalten, sollten Sie lieber auf Nummer sicher gehen. Übrigens: Kündigen Sie daher möglichst früh und warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Daher ist es auch ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu schicken, sofern Sie nicht die seit 2016 gültige Mailkündigung nutzen möchten. Darauf wird im Verlauf dieses Ratgebers aber noch näher eingegangen. Denken Sie dabei allerdings unbedingt an die ebenfalls weiter unten vorzufindenden Voraussetzungen.
Bitte um Kündigungsbestätigung
Ebenfalls einen wichtigen Hinweis stellt die Bitte um eine Bestätigung der Kündigung dar. Das liegt ganz einfach daran, dass Sie diese anschließend aufbewahren können, sollte der Anbieter etwa – versehentlich oder nicht – weiterhin Lastschrifteinzüge vornehmen. In solch einem Fall können Sie zwar auch gemeinsam mit Ihrer Bank entsprechende Schritte vornehmen, haben aber auch ein Recht auf Schadensersatz der ungültigen Zusatzzahlungen, die Sie trotz rechtlich gültiger Kündigung etwa zu leisten haben.
Die meisten und vor allem die großen Anbieter auf dem Mobilfunkmarkt haben allerdings weder ein Interesse daran, Sie mit Zusatzkosten zu belasten – auch, weil Sie irgendwann eventuell wieder zum jeweiligen Dienstleister zurückkehren könnten – und sie sind darüber hinaus so gut strukturiert, dass mit der Kündigung nicht nur Ihr Vertrag beendet, sondern Ihre Vertragsdaten allesamt aus dem System gelöscht werden. Das liegt einerseits an den bestehenden Datenschutzbedingungen, die in Deutschland besonders streng ausgelegt sind, andererseits aber auch an den Verpflichtungen für diese Anbieter, die mit Ihrer Vertragsbeendigung einhergehen. Schließlich sind Sie kein bestehender Bestandskunde mehr.
Die Kündigungsbestätigung erhalten Sie in der Regel übrigens maximal 2 Wochen nach Ihren Schreiben. Sollte diese bis dahin noch nicht an Sie geschickt worden sein, sollten Sie höflich nachfragen, da eventuell etwas übersehen wurde oder Ihre aktuelle Adresse nicht mit jener im System des Anbieters übereinstimmt. Sie erhalten beim Email-Versand übrigens meist schon nach wenigen Tagen automatisch eine Bestätigung. Ansonsten können Sie auch auf diesem Wege nachfragen und um eine Bestätigung bitten. Der Großteil aller Mobilfunkanbieter gibt sich überaus kulant diesbezüglich.
Keine Komplikationen mehr – Versand der Kündigung via Mail durchführen
Wie oben in diesem Text bereits erwähnt, haben Sie im EU-Raum die Möglichkeit, seit dem 1. Oktober 2016 auch via Mailversand den Dienstleistungsvertrag zu kündigen, ganz gleich, ob es sich um Ihren Mobilfunkvertrag handelt oder um andere Dienstleistungen, die Sie in Anspruch nehmen. Dennoch gibt es auch in diesem Bezug einige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, sofern Sie eine Kündigung via Mail vornehmen möchten. Diese sind ebenfalls nachfolgend für Sie aufgelistet:
- Der Grund für die Kündigung muss in der Mail zumindest teilweise klar dargestellt werden.
- Der Wunsch der Vertragsbedingungen muss aus dem Schreiben deutlich hervorgehen.
- Die Mailkündigung gilt nur für Verträge, die ab dem 01.10.20016 online abgeschlossen wurden.
Übrigens gibt es sogar die Möglichkeit, sofern Sie alle genannten Bedingungen erfüllen, die Kündigung via SMS zu schicken. Diese Option bieten ebenfalls immer mehr Portale wie Abo Alarm an, auch wenn sie bei weitem noch nicht so verbreitet ist wie etwa die Mail- oder Briefkündigung via Einschreiben. Die Gesetzesänderung wird sich allerdings mit Beachtung der Kündigungsfrist auch erst ab Sommer 2018 durchsetzen, da ab Oktober 2018 dann die Vielzahl an 24-monatigen Vertragslaufzeiten endet.
Das sollte bei der Kündigung des Handyvertrages unbedingt vermieden werden
Es gibt nicht nur zahlreiche Aspekte, die Sie in Hinsicht auf die Kündigung beachten, sondern viele, die Sie unbedingt vermeiden sollten. Glauben Sie keinerlei verbalen Aussagen im Geschäft oder an der Hotline. Das gilt auch, wenn der Kundensupport noch so freundlich wirkt. Jeder zurückgewonnener Kunde bzw. jede abgewiesene Kündigung wirkt sich schließlich auch positiv auf die eigene Vita aus.
Sie sollten – wie ebenfalls bereits erwähnt – Ihren Vertrag nicht auf den letzten Drücker kündigen. Es kann im Leben immer etwas dazwischenkommen oder aufgrund von zunehmenden Stress einmal versäumt werden, die Kündigungsfristen einzuhalten. Daher gilt für Sie: schauen Sie schon ein halbes Jahr vor Vertragswende, ob eventuell ein anderer Mobilfunkanbieter aktuell bessere Konditionen bietet.
Nutzen Sie möglichst nicht die Vorlagen für Ihre Kündigung, die Ihnen der jeweilige Mobilfunkanbieter zur Verfügung stellt. Hier können rechtliche Lücken, die zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden, genutzt werden. Bei weitem nicht alle und noch nicht mal der Großteil aller Anbieter aus diesem Segment arbeiten mit solchen Tricks, doch aufgrund des zunehmenden Konkurrenzdrucks und steigender Lebenserhaltungs- bzw. Energiekosten gibt es einige Dienstleister, die keinen Kunden verlieren möchten.
Fazit zur Kündigung Ihres Handyvertrages
Wenn Sie alle Tipps und Hinweise, die Ihnen hier übersichtlich dargestellt werden, können Sie nichts falsch machen. Sie sollten nicht den Eindruck haben, dass es eine große Herausforderung darstellt oder Sie Diplom besitzen müssen, um Ihren Handyvertrag zu kündigen. Es gibt ein paar Voraussetzungen, die Sie beachten sollten, aber inzwischen hat sich die Gesetzeslage drastisch zum Vorteil des Endverbrauchers geändert. Daher wird die Kündigung sogar noch einfacher, wenn die ersten Verträge im Herbst 2018 ablaufen, die online abgeschlossen wurden und eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren aufwiesen.